Philipp Schröder ist seit 2008 Rechtsanwalt bei HÄRTING Rechtsanwälte, einer auf die Medien und Kreativunternehmen spezialisierten Kanzlei. Als Partner ist er dort für die Bereiche Musik, Events und Urheberrecht verantwortlich, wo er unter anderem Künstler,  Konzert- und Sportveranstalter sowie Medien- und Veranstaltungsagenturen berät und vertritt. Seit vielen Jahren kümmert er sich um die rechtliche Einführung beim Funpreneur-Wettbewerb der FU. Er gibt regelmäßig Vorträge für Start-Ups und Veranstalter und ist Dozent für Veranstaltungsrecht an der EBC-Hochschule, Berlin.